Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgabenstellung
( § 2, s. unten ) übernehmen unsere Mitglieder für ihre hilfebedürftigen Vereinsfreunde so manche Aufgabe:
Sie bieten an:
Fahrdienste u.
übernehmen Patenschaften.
Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, wie wir das organisiert haben.
In § 2 Zweck unserer Satzung
heißt es :
Der Verein wirkt darauf hin, dass die Mitglieder sich früh genug mit dem Älterwerden auseinandersetzen und
bei der Bewältigung alters- und krankheitsbedingter Probleme sich gegenseitiger Hilfe versichern.
Der Verein wirbt um junge und alte Mitglieder, die bereit sind, sich in MARTINS MANTEL zu einer Generationengemeinschaft zusammenzuschließen.
Durch Begegnung und tätiges Miteinander innerhalb und außerhalb unserer Begegnungsstätte „Ausspann“ soll eine möglichst große Vertrautheit unter den Mitgliedern entstehen, damit Hilfe geben und nehmen ohne Scheu möglich ist.
Ein Stück verlorengegangener Großfamilie soll ersetzt werden, damit Mobilitätseinschränkungen durch Alter oder Krankheit nicht zu Einsamkeit und Isolation führen und die Mitglieder in ihrer gewohnten Umgebung möglichst lange ihre Selbständigkeit behalten.
Zweck des Vereins soll auch sein, erfahrbar zu machen, dass das Älterwerden neben manchen Unannehmlichkeiten auch viel Vergnügliches zu bieten hat.
Wie man alt wird, ist entscheidend, nicht, wie alt man wird.
Das Wirken und Handeln von MARTINS MANTEL geschieht im christlichen Sinne und der sich daraus ergebenden Toleranz gegenüber Andersdenkenden.
Das schöne UTSPANN-Schild hat Adolf Sibelius für uns gearbeitet
Liebe Mitglieder, auch im Namen unseres Vorstands wünsche ich Euch/Ihnen Frohe Weihnachten und für das Jahr 2023 alles erdenklich Gute.
Website-Betreuung: Eckhard Nieckchen
Tel. 04131 79676 eckhard@nieckchen.de
20.12.2022